LSG Bayern - Urteil vom 14.03.2019
L 4 KR 558/17
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3a S. 7; SGB V § 13 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 21.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 221/16

Erstattung der Kosten für eine CISIS-Behandlung am AugeFehlende Kausalität für die Selbstbeschaffung einer LeistungKeine Genehmigungsfiktion für eine GeldleistungBehandlung im europäischen Ausland

LSG Bayern, Urteil vom 14.03.2019 - Aktenzeichen L 4 KR 558/17

DRsp Nr. 2019/9748

Erstattung der Kosten für eine CISIS-Behandlung am Auge Fehlende Kausalität für die Selbstbeschaffung einer Leistung Keine Genehmigungsfiktion für eine Geldleistung Behandlung im europäischen Ausland

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten werden Ziffer I. und III. des Urteils des Sozialgerichts Landshut vom 21. Juli 2017 aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3a S. 7; SGB V § 13 Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die Erstattung der Kosten für eine CISIS-Behandlung am linken Auge in Höhe von 3.000,- Euro.