Auf die Berufung der Beklagten werden Ziffer I. und III. des Urteils des Sozialgerichts Landshut vom 21. Juli 2017 aufgehoben. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
II.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Berufungsverfahren über die Erstattung der Kosten für eine CISIS-Behandlung am linken Auge in Höhe von 3.000,- Euro.
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