Die nach dem Beschwerdewert an sich statthafte Berufung des Beklagten ist in gesetzlicher Form und Frist eingelegt und begründet worden, sie ist somit zulässig. Sie bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das Arbeitsgericht hat mit im Ergebnis zutreffender Begründung der Klage stattgegeben. Im Hinblick auf die Ausführungen in der Berufungsbegründung und in Ergänzung zu den Ausführungen des Arbeitsgerichts weist die Berufungskammer auf folgende nach seiner Auffassung maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte hin:
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