Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 4. Januar 2017 aufgehoben sowie der Bescheid der Beklagten vom 5. August 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2016 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger weitere Kosten für die Hörgeräteversorgung in Höhe von 2.046,00 EUR zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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