Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 16.12.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht die Übernahme von in einem Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten abgelehnt hat.
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