1. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 7. September 2018 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 757,87 Euro festgesetzt.
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