I. Die Beteiligten streiten über einen Erstattungsanspruch der klagenden Betriebskrankenkasse (BKK) gegenüber der Beklagten, einem Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung; die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von gezahltem Krankengeld (KrG) an einen Versicherten, dessen Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation (Reha) die Beklagte zu Unrecht nicht als Rentenantrag behandelt und entsprechend beschieden habe.
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