SG Gießen, vom 30.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 KR 43/04
Erstattungsanspruch des für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträgers bei Leistungen zur häuslichen Krankenpflege
LSG Hessen, Urteil vom 17.12.2007 - Aktenzeichen L 1 KR 110/06
DRsp Nr. 2008/8911
Erstattungsanspruch des für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträgers bei Leistungen zur häuslichen Krankenpflege
Nach § 33 Abs. 6SGB IX ist der für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständige Rehabilitationsträger nicht auch umfänglich für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zuständig (hier: Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Form von mittäglichen Insulininjektionen bei Tätigkeit des Krankenversicherten in einer Werkstatt für behinderte Menschen). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]