Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.05.2019 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.524,70 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen.
Der Streitwert wird auf 13.524,70 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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