SG Freiburg (Breisgau) - S 10 U 2560/94 - 25.10.1995,
Erstattungsanspruch einer Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1996 - Aktenzeichen L 2 U 422/96
DRsp Nr. 2006/24043
Erstattungsanspruch einer Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger
Seit dem 1.1.1991 richtet sich der Erstattungsanspruch einer Krankenkasse wegen Zahlung von Krankengeld für Gesundheitsstörungen, die Folge eines nachträglich anerkannten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind, nach § 105SGB X. Er entsteht jeweils in dem Zeitpunkt, in dem der Krankenversicherungsträger Krankengeld an den Versicherten tatsächlich gezahlt hat und nicht bei Erteilung des Anerkennungsbescheides des Unfallversicherungsträgers. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]