Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Dezember 2010 geändert; die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14. Februar 2007 wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
I
Die klagende Betriebskrankenkasse (BKK) mit Sitz in Baden-Württemberg begehrt von der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZÄV) Bayerns eine Erstattungszahlung wegen überzahlter Gesamtvergütung im Jahr 2003.
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