LAG Frankfurt/M. - Urteil vom 08.12.2003
16 Sa 785/03
Normen:
AEntG § 1 ; SGB III § 211 Abs. 1 ; VTV/Bau § 13 Abs. 1 Satz 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 § 18 Abs. 5 ; BRTV/Bau § 8 Ziff. 15.1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 09.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3616/00

Erstattungsanspruch eines polnischen Arbeitgebers gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes für in Polen entrichtete Abgaben

LAG Frankfurt/M., Urteil vom 08.12.2003 - Aktenzeichen 16 Sa 785/03

DRsp Nr. 2004/10941

Erstattungsanspruch eines polnischen Arbeitgebers gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes für in Polen entrichtete Abgaben

»1. Hat ein polnischer Bauunternehmer an die nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber polnisches Recht Anwendung findet, nach Beendigung der Entsendung und Auflösung der Arbeitsverhältnisse in Polen für die Zeit der Entsendung nach polnischem Recht Urlaubsabgeltungen zu zahlen gehabt und gezahlt, kann er von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse Erstattung dieser gezahlten Urlaubsabgeltung verlangen.2. Mit dem vorbezeichneten Erstattungsanspruch kann der polnische Arbeitgeber jedenfalls dann gegen Beitragsansprüche der Urlaubskasse aufrechnen, wenn er seine Tätigkeit in Deutschland eingestellt hat.3. Zur Frage, wann ein ausländischer, nach Deutschland Arbeitnehmer zur Ausführung von Bauleistungen entsendender Arbeitgeber eine baulich Betriebsabteilung iSv § 211 Abs. 1 SGB III unterhält.«

Normenkette:

AEntG § 1 ; SGB III § 211 Abs. 1 ; VTV/Bau § 13 Abs. 1 Satz 1 § 14 Abs. 1 Satz 1 § 18 Abs. 5 ; BRTV/Bau § 8 Ziff. 15.1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für die von ihr in der Zeit von Januar bis August 2000 in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.