I. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten, die den Beigeladenen im Berufungsverfahren entstanden sind, hat die Klägerin nicht zu erstatten.
II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 172.192,00 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|