Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 26. Juni 2015 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt 8/10, die Beklagte 2/10 der Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Krankenhausvergütung.
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