I. Im Streit ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung (KV, RV), die die Beklagte für J A (A.) für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis 30. April 1995 (Höhe: 34.332,28 DM) sowie für J E (E.) für die Zeit vom 1. Januar 1994 bis 30. September 1994 (Höhe: 21.814,23 DM) aufgewendet hat.
Die Klägerin (AG) beschäftigte 1993 in mehreren Betrieben in Deutschland ca 1.600 Arbeitnehmer. An dem größten Standort in M mit insgesamt 680 Mitarbeitern waren in der Tonchemie 450, in dem Katalysatorenwerk 120 und im Bergbau 110 Arbeiter beschäftigt, von denen in der Zeit von Ende 1992 bis Ende 1996 333 Arbeitnehmer ausschieden. Außerdem war die Klägerin in der Zeit von 1993 bis 1995 an mehreren anderen deutschen und ausländischen Gesellschaften beteiligt.
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