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Im Streit ist die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung (KV, RV und PV) für die Zeit vom 1. März 1999 bis 31. Dezember 2000 in Höhe von insgesamt 115.336,06 DM (= 58.970,39 Euro).
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