Auf die Revision der Beigeladenen zu 2 wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 2006 abgeändert. Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2 wird das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 25. Januar 2005 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Instanzen.
Der Streitwert wird auf 16.198,18 Euro festgesetzt.
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