Erstmalige Vorlage der Gehaltsbescheinigung im Beschwerdeverfahren bei nicht in Gang gesetzter Ausschlussfrist im Prozesskostenhilfeverfahren
LAG Köln, Beschluss vom 30.08.2004 - Aktenzeichen 2 Ta 257/04
DRsp Nr. 2005/1138
Erstmalige Vorlage der Gehaltsbescheinigung im Beschwerdeverfahren bei nicht in Gang gesetzter Ausschlussfrist im Prozesskostenhilfeverfahren
»Die erstmalige Vorlage einer Gehaltsbescheinigung im Beschwerdeverfahren ist dann zu berücksichtigen, wenn die zuvor gesetzte Ausschlussfrist des § 118ZPO wegen fehlender Zustellung nicht in Gang gesetzt wurde.«