BVerfG - Beschluß vom 04.11.1994
1 BvR 1483/94
Normen:
AFG § 174 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1995, 50
SGb 1995, 71
SGb 1995, 205
Vorinstanzen:
BSG, vom 23.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 12 BK 7/94

Erstreckung des Zuständigkeitsbereichs der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

BVerfG, Beschluß vom 04.11.1994 - Aktenzeichen 1 BvR 1483/94

DRsp Nr. 2005/16527

Erstreckung des Zuständigkeitsbereichs der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Eine Erstreckung des Zuständigkeitsbereichs der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und die Einräumung von Leistungsansprüchen zugunsten der neu hinzugekommenen Versicherten stellt keine Übernahme "versicherungsfremder" Lasten dar.

Normenkette:

AFG § 174 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ihre im Wege des Lohnabzugsverfahrens durchgesetzte Pflicht, nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit (BeitrS. RV/BAÄndG) vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 790) ab 1. April 1991 höhere Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit zu entrichten. Sie sind der Ansicht, die Beitragserhöhung diene der Finanzierung versicherungsfremder Wiedervereinigungslasten, die aus Steuermitteln zu bezahlen seien. Die Verlagerung dieser Kosten allein auf die Beitragszahler verletze den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.