BAG - Urteil vom 13.02.1996
9 AZR 79/95
Normen:
BAT Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (in der Fassung des 56. Änderungstarifvertrages vom 20. Februar 1987 - SR 2 1 II) Nr. 3; BUrlG § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 1 ; SchwbG § 47 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1176
BB 1996, 752, 1176
BB 1996, 752
DB 1996, 434, 1345
EzA § 47 SchwbG 1986 Nr. 7
MDR 1996, 823
NJW 1997, 1184
NZA 1996, 1103
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 09.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6308/93
LAG Düsseldorf, vom 19.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 647/94

Erteilung des Zusatzurlaubs für eine Musiklehrerin außerhalb der Schulferien

BAG, Urteil vom 13.02.1996 - Aktenzeichen 9 AZR 79/95

DRsp Nr. 1996/20814

Erteilung des Zusatzurlaubs für eine Musiklehrerin außerhalb der Schulferien

»Ein Musiklehrer hat nach der Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) vom 20. Februar 1987 keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber den Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz während der Unterrichtszeit gewährt. Der Arbeitgeber darf den Zusatzurlaub in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) erteilen. Nr. 3 der Sonderregelungen verstößt weder gegen zwingende Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes, des Schwerbehindertengesetzes noch gegen das Benachteiligungsverbot in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG

Normenkette:

BAT Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA (in der Fassung des 56. Änderungstarifvertrages vom 20. Februar 1987 - SR 2 1 II) Nr. 3; BUrlG § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 1 ; SchwbG § 47 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Zeitraum, in dem Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz erteilt werden darf.