LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 06.11.2019
L 3 KA 19/18
Normen:
SGB V § 119 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 25.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 KA 565/14

Erteilung einer Ermächtigung für ein Sozialpädiatrisches ZentrumEingeschränkte Überprüfbarkeit des Bedarfs und der Sicherstellung einer sozialpädiatrischen VersorgungZutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.11.2019 - Aktenzeichen L 3 KA 19/18

DRsp Nr. 2020/13177

Erteilung einer Ermächtigung für ein Sozialpädiatrisches Zentrum Eingeschränkte Überprüfbarkeit des Bedarfs und der Sicherstellung einer sozialpädiatrischen Versorgung Zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe

1. Ob ein Bedarf und die Sicherstellung einer sozialpädiatrischen Versorgung vorliegt, ist gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.2. Die entsprechende Kontrolle ist darauf gerichtet, ob der Entscheidung des Berufungsausschusses ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung der in § 119 Abs 1 SGB V verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe zu ermittelnden Grenzen eingehalten und die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist.