Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits wie auch diejenigen des Revisionsrechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof -
Dieses Urteil und dasjenige des Landgerichts Braunschweig vom 14. Mai 2018 sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Berufungsstreitwert wird auf die Gebührenstufe bis 22.000.- € festgesetzt.
I.
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