OLG Braunschweig - Urteil vom 31.05.2022
7 U 289/18
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
BGH, vom 08.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen VIII ZR 190/19
OLG Braunschweig, vom 13.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 U 289/18
LG Braunschweig, vom 14.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 1170/17

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe EA 189Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs

OLG Braunschweig, Urteil vom 31.05.2022 - Aktenzeichen 7 U 289/18

DRsp Nr. 2022/9010

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Caddy mit einem Motor der Baureihe EA 189 Wirkungen eines außergerichtlichen Vergleichs

Ein Vergleich zwischen dem Käufer und der Herstellerin eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeugs kann Gesamtwirkung zugunsten eines EU-Reimport-Händlers entfalten. Es kann einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellen, wenn ein Nachlieferungsanspruch hinsichtlich eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges gegenüber dem Händler weiterverfolgt wird, obwohl bereits ein Vergleich mit der Fahrzeugherstellerin geschlossen wurde.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14. Mai 2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits wie auch diejenigen des Revisionsrechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof - VIII ZR 190/19 - hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und dasjenige des Landgerichts Braunschweig vom 14. Mai 2018 sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Berufungsstreitwert wird auf die Gebührenstufe bis 22.000.- € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2;

Gründe:

I.