BAG - Urteil vom 18.06.1997
4 AZR 647/95
Normen:
Anlage 1 b zum BAT (Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst - Abschnitt A [Krankenanstalten]) VergGr. KR. VIII Fallgr. 1, VergGr. KR. IX Fallgr. 8; BAT §§ 23b, 23a Nr. 4 ; BErzGG ; EWGV Art. 119 ; GG Art. 3 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu §23b BAT
BB 1998, 168
DB 1997, 1472
NZA 1998, 267
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 23.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 168/94
LAG Hamburg, vom 28.06.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 15/95

Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

BAG, Urteil vom 18.06.1997 - Aktenzeichen 4 AZR 647/95

DRsp Nr. 1998/1803

Erziehungsurlaub - Anrechnung auf Bewährungszeit

»Die Zeit des Erziehungsurlaubs ist auf die 5jährige Bewährungszeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg aus Fallgruppe 1 der VergGr. KR. VIII in Fallgruppe 8 der Vergütungsgruppe KR. IX der Anlage 1 b zum BAT - Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst Abschnitt A - Krankenanstalten - nicht anzurechnen. Der auf den Fallgruppenbewährungsaufstieg des § 23 b BAT im Ergebnis anwendbare § 23 a Nr. 4 BAT verstößt insoweit nicht gegen höherrangiges Recht (im Anschluß an das Urteil des Zehnten Senats vom 9. November 1994 - 10 AZR 3/94 - AP Nr. 33 zu § 23 a BAT).«

Normenkette:

Anlage 1 b zum BAT (Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst - Abschnitt A [Krankenanstalten]) VergGr. KR. VIII Fallgr. 1, VergGr. KR. IX Fallgr. 8; BAT §§ 23b, 23a Nr. 4 ; BErzGG ; EWGV Art. 119 ; GG Art. 3 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer Klage auf Zahlung von Vergütungsdifferenzen darüber, ob der fünfmonatige Erziehungsurlaub der Klägerin auf die fünfjährige Bewährungszeit anzurechnen ist mit der Folge, daß der Fallgruppenbewährungsaufstieg aus Fallgruppe 1 der VergGr. KR. VIII in die Fallgruppe 8 der VergGr. KR. IX der Vergütungsgruppen für Angestellte im Pflegedienst in Krankenhäusern deswegen statt erst ab 1. März 1994 bereits ab 1. Oktober 1993 erfolgt ist.