BAG - Urteil vom 24.10.1990
6 AZR 341/89
Normen:
TV (Tarifvertrag über Weihnachtsgeld für die gewerblichen Arbeitnehmer, kaufmännischen und technischen Angestellten, Meister und Auszubildenden der Hohlglaserzeugungsindustrie in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburgund Bremen vom 29. August 1973) §§ 1 bis 6;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 28.07.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 208/88
LAG Köln, vom 23.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 1032/88

Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

BAG, Urteil vom 24.10.1990 - Aktenzeichen 6 AZR 341/89

DRsp Nr. 2000/1151

Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

»Bezweckt ein tarifvertragliches Weihnachtsgeld sowohl die Entlohnung für im Bezugszeitraum geleistete Arbeit als auch die Belohnung für erwiesene Betriebstreue (Mischcharakter), so bedarf es einer tarifvertraglichen Quotelungsregelung, wenn das Weihnachtsgeld für die Zeiten gekürzt werden soll, in denen das Arbeitsverhältnis ruht. Sofern der Tarifvertrag für diese Tatbestände keine Regelung enthält, kann eine am Maß der jährlichen Arbeitsleistung orientierte Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht mit einem allgemeinen Rechtsprinzip begründet werden.«

Normenkette:

TV (Tarifvertrag über Weihnachtsgeld für die gewerblichen Arbeitnehmer, kaufmännischen und technischen Angestellten, Meister und Auszubildenden der Hohlglaserzeugungsindustrie in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburgund Bremen vom 29. August 1973) §§ 1 bis 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um ein tarifliches Weihnachtsgeld.