ArbG Verden - Beschluss vom 20.06.2016
1 Ca 32/15 B
Normen:
BetrAVG § 2; EGRL 78/2000 Art. 6; EGRL 78/2000 Art. 2; EGRL 78/2000 Art. 1; EGRL 54/2006 Art. 5; EGRL 54/2006 Art. 4; EGRL 81/97 Art. 4; EUGrdRCh Art. 21; SGB VI § 159;
Fundstellen:
NZA-RR 2016, 494

EuGH-Vorlage - betriebliche Altersversorgung - mögliche Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Rahmen der Anwendung der sog. gespaltenen Rentenformel - mögliche Altersdiskriminierung durch ratierliche Berechnung nach dem m/n-tel Prinzip bei gleichzeitiger Höchstbegrenzung anrechnungsfähiger Dienstjahre

ArbG Verden, Beschluss vom 20.06.2016 - Aktenzeichen 1 Ca 32/15 B

DRsp Nr. 2016/16009

EuGH-Vorlage - betriebliche Altersversorgung - mögliche Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter im Rahmen der Anwendung der sog. gespaltenen Rentenformel - mögliche Altersdiskriminierung durch ratierliche Berechnung nach dem m/n-tel Prinzip bei gleichzeitiger Höchstbegrenzung anrechnungsfähiger Dienstjahre

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267 AEUV folgende Fragen vorgelegt: