LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.11.2016
L 3 AL 29/14
Normen:
SGB III i.d.F. v. 28.12.2011 § 57; SGB I § 39 Abs. 1 S. 1; SGG § 54 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 14.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 AL 33/12

ExistenzgründungszuschussÜbernahme eines SpeditionsbetriebesKeine UnternehmensneubegründungSchranken der Ermessensausübung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.11.2016 - Aktenzeichen L 3 AL 29/14

DRsp Nr. 2017/2251

Existenzgründungszuschuss Übernahme eines Speditionsbetriebes Keine Unternehmensneubegründung Schranken der Ermessensausübung

1. Die "Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit" setzt nicht eine Unternehmensneubegründung voraus, ein Betriebsübergang ist ausreichend. 2. Aus § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB I und § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG ergeben sich zwei Schranken der Ermessensausübung: Das Ermessen ist entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens sind einzuhalten. 3. Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen zum Teil nicht einheitlich sind. 4. Wenn der eine Sozialleistung regelnde Verwaltungsakt wegen Ermessens nicht oder Ermessensfehlgebrauchs rechtswidrig ist, darf das Gericht nur den Verwaltungsakt aufheben und den Träger zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verurteilen, nicht aber eigene Ermessenserwägungen anstellen und sein Ermessen an die Stelle des Ermessens des Leistungsträgers setzen.

Tenor