LAG Köln - Urteil vom 03.04.2003
10 (1) Sa 1231/02
Normen:
ASiG § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuR 2003, 399
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 29.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 844/02

Fachkraft für Arbeitssicherheit

LAG Köln, Urteil vom 03.04.2003 - Aktenzeichen 10 (1) Sa 1231/02

DRsp Nr. 2003/11145

Fachkraft für Arbeitssicherheit

»Das Arbeitssicherheitsgesetz geht grundsätzlich von dem Modell einer sicherheitstechnischen Stabsstelle im Betrieb aus. Damit steht nicht im Einklang, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit organisatorisch und disziplinarisch einem Abteilungsleiter unterstellt wird.«

Normenkette:

ASiG § 8 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt ist, den bei ihr als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) beschäftigten Kläger organisatorisch nicht mehr unmittelbar an die Geschäftsleitung, sondern an die Abteilungsleitung eines Fachbereichs (Umwelt/Qualitätsmanagement) anzubinden.