LAG Düsseldorf - Urteil vom 11.10.2016
8 Sa 405/16
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 28.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3528/15

Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem Kündigungsschutzrechtsstreit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2016 - Aktenzeichen 8 Sa 405/16

DRsp Nr. 2017/2159

Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei laufendem Kündigungsschutzrechtsstreit

Zur Frage des Zeitpunkts der Fälligkeit eines Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn bei - später durch Vergleich festgestellter - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung der Kündigungsschutzrechtsstreit noch andauerte.

Ein Urlaubsabgeltungsanspruch wird an dem Tag fällig, zu dem das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt worden ist. Dass sich an die Kündigung ein Kündigungsschutzprozess anschließt, ist dabei rechtlich ohne Bedeutung.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.04.2016 - Az. 6 Ca 3528/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Urlaubsabgeltung sowie einer zusätzlichen Sonderurlaubsprämie.