LAG Hamm - Urteil vom 11.09.2008
15 Sa 742/08
Normen:
BAT § 70 ;
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 01.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1207/07

Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs; Geltendmachung innerhalb tariflicher Ausschlussfristen

LAG Hamm, Urteil vom 11.09.2008 - Aktenzeichen 15 Sa 742/08

DRsp Nr. 2008/22000

Fälligkeit eines Schadensersatzanspruchs; Geltendmachung innerhalb tariflicher Ausschlussfristen

Normenkette:

BAT § 70 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche.

Der am 30.01.1946 geborene Kläger ist seit dem 01.08.1980 als Lehrer bei dem beklagten Land angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fand kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme der BAT und die diesen ergänzenden Regelungen in der jeweiligen Fassung Anwendung. Beginnend mit dem Jahr 2001 bis zum 06.11.2006 beschäftigte das beklagte Land den Kläger nicht, da es von der Dienstunfähigkeit des Klägers ausging. In der Zeit von Januar bis März 2004 bezog der Kläger eine Teilerwerbsminderungsrente in Höhe von monatlich 646,76 EUR.