LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.01.2021
12 Sa 1859/19
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 611a;
Fundstellen:
ArbRB 2021, 169
AuR 2021, 235
EzA-SD 2021, 12
Vorinstanzen:
ArbG Eberswalde, vom 18.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 176/19

Fahrtzeiten als vergütungspflichtige ArbeitszeitUnverhältnismäßigkeit bei Kumulierung von WegezeitenUnbezahlte Wegstrecke von mehr als einer Stunde am Tag als disproportionales VerhältnisVerschlechterungsverbot durch vertragliche Absprachen möglich

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.01.2021 - Aktenzeichen 12 Sa 1859/19

DRsp Nr. 2021/4495

Fahrtzeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit Unverhältnismäßigkeit bei Kumulierung von Wegezeiten Unbezahlte Wegstrecke von mehr als einer Stunde am Tag als disproportionales Verhältnis Verschlechterungsverbot durch vertragliche Absprachen möglich

1. Die Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die unbezahlte Wegezeiten zu Lasten der Beschäftigten kumuliert, indem sie den nach verpflichtender Aufsuchung der Betriebsstätte zurückzulegenden Weg zu wechselnden auswärtigen Einsatzorten bis zu arbeitstäglich eineinviertel Stunden vergütungsfrei stellt, greift unverhältnismäßig in das arbeitsvertragliche Synallagma ein und ist daher unwirksam. 2. Die Unverhältnismäßigkeit folgt dabei daraus, dass für die betroffenen Arbeitnehmer zu den resultierenden erheblichen unbezahlten Wegezeiten zwischen Betriebsstätte und Einsatzort stets die nach allgemeinen Grundsätzen unbezahlte Wegezeit zwischen Wohnort und Betriebsstätte noch hinzukommt und diesbezüglich die Interessen der Arbeitnehmer hinsichtlich der Relation von vergütungspflichtiger Arbeitszeit und durch die Betriebsvereinbarung vergütungsfrei gestellter Arbeitszeit in der Betriebsvereinbarung nicht hinreichend Berücksichtigung finden und zugleich unverhältnismäßig lange unbezahlte Wegezeiten drohen.