LAG Niedersachsen - Urteil vom 20.07.2005
15 Sa 1812/04
Normen:
ArbZG § 3 ; BAT § 15 § 17 Abs. 2 ; RL 93/104/EG Art. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 315
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 15.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 529/04

Fahrzeiten bei Dienstreisen - vergütungsrechtliche und arbeitszeitschutzrechtliche Bewertung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 1812/04

DRsp Nr. 2005/14264

Fahrzeiten bei Dienstreisen - vergütungsrechtliche und arbeitszeitschutzrechtliche Bewertung

»Zur Frage der vergütungsrechtlichen und arbeitszeitschutzrechtlichen Bewertung von Fahrzeiten anlässlich von Dienstreisen.«

Normenkette:

ArbZG § 3 ; BAT § 15 § 17 Abs. 2 ; RL 93/104/EG Art. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die vergütungsrechtliche und arbeitszeitschutzrechtliche Bewertung von Fahrtzeiten anlässlich von Dienstreisen des Klägers, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Beklagten zu den Bedingungen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) im Bundesamt ... in der Dienststelle in N... vollzeitig beschäftigt ist und dessen Verteilung seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden bzw. seiner regelmäßigen arbeitstäglichen Arbeitszeit von 7,7 Stunden sich nach der Gesamtdienstvereinbarung vom 29.12.1999 (GDV-Gleitzeit, Bl. 34 bis 39 d.A.) richtet, die in Nr. 8 Abs. 2 regelt:

Bei ganz- und mehrtägigen Dienstreisen ist für jeden Reisetag die für den Beschäftigen jeweils geltende Regelarbeitszeit zugrunde zu legen.

Bei Dienstreisen, deren Dauer der Regelarbeitszeit unterschreitet, ist die Dauer der tatsächlichen dienstlichen Abwesenheit zugrunde zu legen.