Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO, Beratung des Rehabilitanden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation
BSG, Urteil vom 08.02.1996 - Aktenzeichen 13 RJ 65/95
DRsp Nr. 1996/28673
Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO, Beratung des Rehabilitanden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation
1. Urteilsgründe i.S. von § 551 Nr. 7 ZPO fehlen, wenn in einem Urteil auf einen vom Kläger vorgetragenen eigenständigen Weg zur Begründung des geltend gemachten Anspruchs nicht eingegangen wird.2. Im Rahmen beruflicher Rehabilitation ist das Arbeitsamt verpflichtet, den Rehabilitanden zur Stellung eines Antrags auf medizinische Rehabilitation anzuregen, sobald Anhaltspunkte vorhanden sind, daß auch diese Möglichkeit zur Eingliederung in das Erwerbsleben geprüft werden sollte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]