LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 01.09.2014
1 Sa 215/14
Normen:
ZPO § 114 S. 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 15 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 14
NJW 2014, 36
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 13.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 58 d/14

Fehlende Erfolgsaussicht der Entschädigungsklage einer Stellenbewerberin bei fehlender Berufserfahrung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2014 - Aktenzeichen 1 Sa 215/14

DRsp Nr. 2014/14969

Fehlende Erfolgsaussicht der Entschädigungsklage einer Stellenbewerberin bei fehlender Berufserfahrung

Einem Stellenbewerber fehlt es an der objektiven Eignung für eine Stelle, wenn er die in der Stellenausschreibung verlangte "mehrjährige Berufserfahrung" nicht aufweisen kann, sofern der Arbeitgeber wegen der Anforderungen an die Stelle nachvollziehbarerweise mehrjährige Berufserfahrung verlangt.

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 13.06.2014 - 3 Ca 58 d/14 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1; AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 15 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungsverfahrens. Mit ihrer Klage macht sie einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geltend.

Die Beklagte ist eine im internationalen IT-Versandhandel tätige Gesellschaft mit ca. 140 Arbeitnehmern. Sie schrieb im Internet eine Stelle im Bereich des zentralen E-Commerce als Java-Entwickler/in aus. Die Stellenanzeige lautet auszugsweise: