Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2007 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Dezember 2007 geendet hat.
Die Klägerin war seit 1. April 2003 aufgrund eines zum 31. Dezember 2006 befristeten Arbeitsvertrags vom 28. Februar 2003 als Angestellte bei der Bundesknappschaft beschäftigt. Der Bundesknappschaft wurde zum 1. April 2003 der Einzug der sozialversicherungsrechtlichen Pauschalabgaben geringfügig Beschäftigter übertragen. Zur Erledigung dieser Aufgaben wurde die sog. Mini-Job-Zentrale mit Standorten in E, G und C eingerichtet. Die Klägerin war im Dezernat 6 am Standort C als Zuarbeiterin eingesetzt.
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