Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2008 - 9 TaBV 236/07 - aufgehoben.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. August 2007 -
Von Rechts wegen!
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Antragsteller von Rechtsanwaltskosten freizustellen.
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