Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 02.07.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Feststellung des Ereignisses vom 15.12.2018 als Arbeitsunfall.
Der 1960 geborene Kläger war seit Juli 2015 bei der Fa. D1 S1 GmbH in N1 als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik beschäftigt. Seit dem 01.10.2019 bezieht er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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