LAG Baden-Württemberg, vom 10.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 80/07
ArbG Freiburg, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 453/06
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Darlegungslast des Arbeitgebers bei Bildung von Altersgruppen
BAG, Urteil vom 18.03.2010 - Aktenzeichen 2 AZR 468/08
DRsp Nr. 2010/15808
Fehlerhafte Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung; Darlegungslast des Arbeitgebers bei Bildung von Altersgruppen
1. Die nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG erforderlichen Voraussetzungen einer Altersgruppenbildung müssen vom Arbeitgeber im Prozess dargelegt werden. Er hat aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich ergäben, wenn die Sozialauswahl allein nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgenommen würde. Dies verlangt nicht nur darzulegen, dass sich die Altersstruktur überhaupt in nennenswertem Ausmaß nachteilig verändern würde, sondern auch aufzuzeigen, welche konkreten Nachteile sich dadurch - beispielsweise im Hinblick auf die Verwirklichung des Betriebszwecks - ergäben. Ob sich das Interesse an der Beibehaltung der bestehenden Altersstruktur aus anzuerkennenden Sachgründen ableitet, ist gerichtlich uneingeschränkt und nicht nur auf Plausibilität hin überprüfbar.
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