LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.01.2014
5 Sa 980/13
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Verden - 2 Ca 369/12 Ö - 13.08.2013,

Fehlerhaftes Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung im Rahmen der tierärztlichen Fleischbeschau bei Außerachtlassung allgemein gültiger WertmaßstäbeLeistungsklage des abgewiesenen Bewerbers auf Neubescheidung bei unterlassenem Rückgriff auf dienstliche Beurteilungen oder sonstige Inhalte der Personalakte

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2014 - Aktenzeichen 5 Sa 980/13

DRsp Nr. 2014/1751

Fehlerhaftes Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung im Rahmen der tierärztlichen Fleischbeschau bei Außerachtlassung allgemein gültiger WertmaßstäbeLeistungsklage des abgewiesenen Bewerbers auf Neubescheidung bei unterlassenem Rückgriff auf dienstliche Beurteilungen oder sonstige Inhalte der Personalakte

Im öffentlichen Dienst sind bei der Bewertung der Eignung für ein Beförderungsamt vor allem zeitnahe Beurteilungen heranzuziehen. Ihr Fehlen führt regelmäßig zu einem fehlerhaften Auswahlverfahren. Ausnahmsweise, wenn die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung nicht möglich ist, darf der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auf andere Auswahlverfahren als alleiniges Kriterium zurückgreifen. Die Darlegungs- und Beweislast für einen derartigen Ausnahmetatbestand trägt der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 13.08.2013 - 2 Ca 369/12 Ö - abgeändert.