LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 27.09.2007
2 Sa 370/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO 286;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 17.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 65/07

Fehlgeschlagener Nachweis eines Arbeitsverhältnisses mit der eigenen Mutter als Pächterin einer Gastwirtschaft

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.09.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 370/07

DRsp Nr. 2008/4344

Fehlgeschlagener Nachweis eines Arbeitsverhältnisses mit der eigenen Mutter als Pächterin einer Gastwirtschaft

1. Der Umstand, dass der Kläger bei der Sozialversicherung angemeldet war und unter Umständen Beiträge (ob zeitnah oder später) abgeführt wurden, ist ohne Bedeutung dafür, was die Parteien eines Vertragsverhältnisses im einzelnen vereinbart haben. 2. Ergibt die Vernehmung der Mutter des Klägers als Zeugin keine Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger mit ihr einen privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat, wonach er fremdbestimmte persönlich abhängige und weisungsunterworfene Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verrichten sollte, ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Kläger und seiner Mutter jedenfalls kein Arbeitsverhältnis.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO 286;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Kläger bei seiner Mutter, Frau V., als Arbeitnehmer angestellt war und dieses Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergang auf die Beklagten übergegangen ist.

Die Beklagten sind Eigentümer der Gaststätte "U.". Mit Pachtvertrag vom 31.03.2006 verpachteten sie die Gaststätte an die Mutter des Klägers, das Pachtverhältnis endete zum 22.11.2006 einvernehmlich. Auslöser waren rückständige Pachtzahlungen durch die Pächterin.