Die Parteien streiten um Feiertagslohn und Überstundenzuschläge.
Der Kläger ist seit 1980 als Rettungsassistent in der Rettungswache der Beklagten in B beschäftigt. Er arbeitet im Schichtdienst zu einem Stundenlohn von 21,03 DM. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) Anwendung.
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