Festlegung des Gegenstandswerts im Vertragsarztrecht
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.08.2002 - Aktenzeichen L 5 KA 58/02
DRsp Nr. 2006/24150
Festlegung des Gegenstandswerts im Vertragsarztrecht
Liegen bei Streitigkeiten einzelner Ärzte gegen die Beteiligung ihrer KV an einem Ärztenetz genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung des wirtschaftlichen Interesses der Antragsteller nicht vor, so ist auf den Auffangwert des § 8 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BRAGO von DM 8.000,00 zurückzugreifen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]