Auf die Beschwerden wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 9. Mai 2018 geändert. Dem Erinnerungsführer sind aus der Staatskasse 411,42 EUR zu vergüten. Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der von dem Land zu erstattenden Anwaltskosten; streitig sind die Höhe der Verfahrensgebühr und der Ansatz und die Höhe der Einigungsgebühr.
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