Auf die Beschwerde des Erinnerungsführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 20.11.2018 (
Die Vergütung des Erinnerungsführers aus der Staatskasse für das Verfahren S
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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