BSG - Urteil vom 02.12.2010
B 9 SB 3/09 R
Normen:
SGB IX § 69; VersMedV Anl. 1 Teil B;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 28.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen L 13 SB 294/07
SG Berlin, vom 25.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 SB 2980/06

Festsetzung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht; Schwerbehindertenrecht; Bewertung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus

BSG, Urteil vom 02.12.2010 - Aktenzeichen B 9 SB 3/09 R

DRsp Nr. 2011/4075

Festsetzung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht; Schwerbehindertenrecht; Bewertung eines insulinpflichtigen Diabetes mellitus

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2009 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB IX § 69; VersMedV Anl. 1 Teil B;

Gründe:

I

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 nach dem Schwerbehindertenrecht hat.

Auf den Antrag der 1953 geborenen Klägerin vom 19.4.2006 stellte das beklagte Land mit Bescheid vom 21.7.2006 wegen der Funktionsbeeinträchtigungen Diabetes mellitus und Sehminderung einen GdB von 40 fest. Hierbei entfiel nach der versorgungsärztlichen Stellungnahme vom 14.7.2006 auf den Diabetes mellitus ein Einzel-GdB von 30 und auf die Sehminderung ein Einzel-GdB von 20. Den Widerspruch der Klägerin wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 23.11.2006 zurück.