Auf die Beschwerde der Klägerin und im Rahmen dieser Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 12.09.2019 abgeändert.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 3.823,17 € und der Vergleichsmehrwert auf 2.503,66 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|