Auf den Antrag des Antragstellers wird die Vergütung für das von ihm am 25. Februar 2021 beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zum dort unter dem Aktenzeichen L 10 VE 28/19 geführten Klageverfahren eingereichte Sachverständigengutachten auf EUR 1.840,70 festgesetzt.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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