LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.10.2016
L 7 KA 55/13
Normen:
SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 71 KA 111/12

Festsetzung eines höheren vertragsärztlichen IndividualbudgetsRechtskraft einer Entscheidung als Hindernis für eine erneute gerichtliche Nachprüfung eines AnspruchsReichweite der Bindungswirkung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.10.2016 - Aktenzeichen L 7 KA 55/13

DRsp Nr. 2018/18284

Festsetzung eines höheren vertragsärztlichen Individualbudgets Rechtskraft einer Entscheidung als Hindernis für eine erneute gerichtliche Nachprüfung eines Anspruchs Reichweite der Bindungswirkung

1. Die Rechtskraft einer Entscheidung schafft ein in jeder Verfahrenslage von Amts wegen zu beachtendes Hindernis für eine erneute gerichtliche Nachprüfung eines Anspruchs, über den bereits bindend entschieden worden ist. 2. Die Bindungswirkung erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess der Beteiligten über denselben Gegenstand. 3. Bei einem Bescheidungsurteil bestimmt die in den Entscheidungsgründen des Urteils als maßgeblich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung des Gerichts die Reichweite der Rechtskraft und die Bindungswirkung erfasst dabei nicht allein die Gründe, aus denen das Gericht den angefochtenen Verwaltungsakt als rechtswidrig aufhebt, sondern auch alle Rechtsauffassungen, die das Bescheidungsurteil der Behörde bei Erlass des neuen Verwaltungsakts zur Beachtung vorschreibt.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Mai 2013 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 141 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand: