LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13.09.2007
8 Ta 216/07
Normen:
ZPO § 888 Abs. 1 ; GewO §§ 109 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 14.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 191/07

Festsetzung eines Zwangsgeldes bei unzureichender Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.09.2007 - Aktenzeichen 8 Ta 216/07

DRsp Nr. 2008/9760

Festsetzung eines Zwangsgeldes bei unzureichender Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung

Die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer Verpflichtung aus einem Prozessvergleich erfolgt zurecht, wenn der beklagte Arbeitgeber den zugunsten des Arbeitnehmers titulierten Zeugniserteilungsanspruch deshalb nicht erfüllt hat, weil das mit dem Begriff "Arbeitszeugnis" überschriebene Schriftstück nicht ansatzweise die Anforderungen an den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erfüllt; ein nur aus zwei Sätzen bestehendes Schreiben erweist sich diesbezüglich bereits deshalb als unzureichend, wenn es keinerlei Angaben zur Art der vom Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erbrachten Tätigkeit enthält.

Normenkette:

ZPO § 888 Abs. 1 ; GewO §§ 109 ;

Gründe:

Die statthafte und vorliegend insgesamt zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.