Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über einen Schiedsspruch der beklagten Schiedsstelle vom 25.5.2005, mit dem eine Vergütungsregelung zu ambulanten Pflegeleistungen für die Zeit vom 1.9.2005 bis zum 31.8.2006 getroffen worden ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|