Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 7. Dezember 2007 - L 4 P 2769/06 - geändert und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 26. April 2006 zurückgewiesen.
Die Revision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Instanzen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen; insoweit sind Kosten nicht zu erstatten.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 230.000 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist ein Schiedsspruch der Beklagten über die leistungsgerechte Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen und über ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Pflege.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|