Der Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 1. August 2019 wird abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Beigeladenen vom 4. September 2014 (Az. Sozialgericht Potsdam S
Die Beschwerde wird im Übrigen zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, für welche diese selbst aufzukommen hat.
Der Streitwert wird auf 1.264,02 EUR festgesetzt.
I.
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